Allgemeine Geschäftsbedingungen

Maxi Strauch / Christinenstr.14 / 10119 Berlin. / fon: 0178 8356989 / www.maxistrauch.com / mail@maxistrauch.com.

 

Allgemeines

1. die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) betreffen primär die Bereiche Film-, Foto-, Video- und Audioproduktion - im Folgenden Produktion genannt.

2. maxi strauch film., im Folgenden MAXI STRAUCH FILM genannt, unterstellt sich einer Sorgfaltspflicht für alle im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglichen oder zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen und Objekten.

3. Allen von uns angenommen Aufträgen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit der Lieferung des bestellten Werkes als anerkannt. Abweichende AGB des Auftraggebers (im Folgenden Kunde) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

4. Für den Umfang des Auftrags und seiner Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. MAXI STRAUCH FILM nimmt Aufträge/Bestellungen grundsätzlich nur in schriftlicher Form (Brief, E-Mail oder Fax) entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. Geschieht dies ausnahmsweise nicht, gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Kunden.

5. Der Kunde übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt  MAXI STRAUCH FILM entsprechend von Ansprüchen Dritter frei.

2. Auftragsumfang

1. Vorarbeiten werden in einem Vorvertrag geregelt oder direkt in den Produktionsvertrag integriert. Solche Arbeiten werden berechnet, auch wenn sie nicht zur Auftragserteilung führen.

2. Im vereinbarten/angebotenen Produktionspreis nicht inbegriffen sind: vom Kunden gewünschte oder akzeptierte Änderungen/Abweichungen von der Vertragsgrundlage (Konzept, Drehbuch o.ä.), die zusätzliche Kosten verursachen. Bei besonderen Risiken (z.B. Wetterbedingungen, Aufnahmen mit Tieren, Kindern) wird das im Preis enthaltene Kostenlimit definiert; darüber hinausgehende Kosten sind zusätzlich zu vergüten.

3. Kostenüberschreitungen nach 2.2. sind dem Kunden so schnell wie möglich zu melden, möglichst bevor sie entstehen.

4. MAXI STRAUCH FILM trägt die ausschließliche Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung der Produktion als Ganzes und seiner Teile. Die Verantwortlichkeit für die sachliche Richtigkeit des Inhalts der Produktion und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Kunde.

3. Herstellung

1. Der Kunde benennt einen verantwortlichen Mitarbeiter, der allein befugt ist, anstehende Fragen zu entscheiden und Weisungen zu erteilen.

2. Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, MAXI STRAUCH FILM im Rahmen der Vertragsdurchführung Bild-,Ton-, Text-Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese umgehend und im vereinbarten Format zur Verfügung zu stellen, andernfalls trägt er die Kosten für die Konvertierung. Der Kunde stellt sicher, dass MAXI STRAUCH FILM - die zur Nutzung der Materialien erforderlichen Rechte erhält.

3. Hat der Kunde nach der Auftragserteilung, aber vor Beginn der Herstellung Änderungswünsche, ist MAXI STRAUCH FILM verpflichtet, die Änderungen – notfalls kostenpflichtig - vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, soweit die Änderungen nicht so in die künstlerische und technische Gestaltung eingreifen, dass MAXI STRAUCH FILM die Verantwortung nicht übernehmen kann. Im letzteren Fall ist MAXI STRAUCH FILM berechtigt die Änderung abzulehnen. Dem Kunden steht dann ein gesondertes Kündigungsrecht zu, die bis dahin angefallenen Kosten hat er zu erstatten. 4. Werden Aufnahmen auf Veranlassung des Kunden in dessen eigenen oder in fremden Werken oder Betrieben durchgeführt, ist eine Haftung von MAXI STRAUCH FILM für Betriebsstörungen ausgeschlossen.

5. MAXI STRAUCH FILM haftet, soweit rechtlich zulässig, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei Verlust bzw. Beschädigung des MAXI STRAUCH FILM zur Bearbeitung übergebenen Materials, beschränkt sich die Haftung auf die Ersatzlieferung von Rohmaterial in Länge der verloren gegangenen/ beschädigten Teile. Für den Verlust von Daten und Programmen haftet MAXI STRAUCH FILM insoweit nicht, als dass der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von [MAXI STRAUCH FILM].

6. Zur besseren Abstimmung der Auffassungen von Kunde und MAXI STRAUCH FILM werden gegebenenfalls für bestimmte -individuell zu vereinbarende Arbeitsphasen Zwischenpräsentationen angesetzt.

Die dabei gezeigten und abgenommenen Versionen sind dann für die Weiterarbeit verbindlich (und teilabgenommen).

 4. Abnahme

1.  MAXI STRAUCH FILM wird unmittelbar nach Fertigstellung der Produktion dem Kunden eine Ansichtsversion zur Verfügung stellen oder diese in seinen Geschäftsräumen vorführen. Der Kunde verpflichtet sich, unverzüglich eine Erklärung darüber abzugeben, ob er das Muster in der hergestellten Fassung abnimmt. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Äußerung des Kunden, gilt das Muster spätestens damit als abgenommen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

2. Der Kunde kann nur dann wegen einer in einem Mangel der Kaufsache/ des Werks bestehenden Pflichtverletzung zurücktreten, wenn MAXI STRAUCH FILM diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. Künstlerische Differenzen innerhalb der vereinbarten Konzeption stellen keinen Mangel dar. Sofern die Produktion nach dem genehmigten Konzept gefertigt ist und qualitativ den Anforderungen entspricht, und, soweit sie vom Konzept abweicht, nur Abweichungen enthält, die auf Weisungen des Kunden beruhen oder von diesem genehmigt sind, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet (Ausschluss so genannter Geschmacksretouren).

5. Produktionsabbruch

Bei höherer Gewalt (z.B. Unglücksfall eines Hauptbeteiligten, Wegfall der Aufnahmeobjekte u. ä.) und den daraus folgenden zwingenden Gründen, können Kunde und MAXI STRAUCH FILM vom Auftrag zurücktreten. Der Kunde hat jedoch MAXI STRAUCH FILM für das bereits Geleistete inklusive der nachgewiesenen Kosten zu entschädigen.

6. Urheber- und weitere Rechte am Werk

1.MAXI STRAUCH FILM verpflichtet sich, die Rechte in dem Umfang zu erwerben, wie es zur Verwirklichung des Vertragszwecks erforderlich ist. MAXI STRAUCH FILM überträgt dem Kunden die Nutzungsrechte an und aus der Produktion zur Verwertung im vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich).

2. Der Übergang der Rechte erfolgt nach Ablieferung/Abnahme der Musterkopie/-vorlage an den Kunden und vollständigen Bezahlung der Herstellungskosten.

3. Der Kunde hat das Recht, beim MAXI STRAUCH FILM zusätzliche Kopien und bei Bedarf auch weitere Sprachversionen, auch Änderungen und Ergänzungen, per Vorkasse zu bestellen.

4. Der Kunde ist verpflichtet, alle Bearbeitungen/Änderungen durch MAXI STRAUCH FILM selbst vornehmen zu lassen.

5. Bei allen Produktionen erhält der Kunde die explizit vereinbarten Nutzungsrechte für die vereinbarte Anwendung. ( z.B. regionale Werbung, interner Lehrfilm und Fotoproduktionen für die Homepage, etc.). In sich abgeschlossene Produktionen (Filmproduktion, Fotodesign, Multimediaproduktion, etc.) stellen Gesamtwerke dar, welche ohne entsprechende Vereinbarungen nicht in andere Produktionen integriert werden dürfen. Der Copyrighthinweis muss außerdem erhalten bleiben.

6. Der Kunde ist befugt, das Nutzungsrecht im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung ganz oder teilweise zu übertragen oder die Rechte durch Dritte ausüben zu lassen.

7. Das Eigentum an dem Bild-/ Daten- und Tonmaterial sowie an allen für die Produktion von MAXI STRAUCH FILM selbst erstellten Materialien (Drehbücher), Unterlagen verbleibt bei MAXI STRAUCH FILM.

8. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf  MAXI STRAUCH FILM - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt, oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

9. Der Kunde garantiert, hinsichtlich des MAXI STRAUCH FILM überlassenen Materials, im Besitz der erforderlichen Lizenzrechte zu sein und in keinerlei Hinsicht gegen gewerbliche Schutzrechte zu verstoßen. Er stellt MAXI STRAUCH FILM von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, durch Vorlage von Verträgen und/oder behördlichen Genehmigungen etc. den gewünschten Nachweis zu liefern. 2 Für eventuell erforderliche Abgaben und Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie z.B. die GEMA, hat ausschließlich der Kunde aufzukommen. Ihm obliegt die Prüfung seiner Meldepflichten.

7. Zahlungsbedingungen

1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsmodalitäten: Bei einem Auftragsvolumen von bis zu EUR 5.000,00 sind 100% des Produktionspreises spätestens nach Auslieferung des Werkes oder der gewünschten Kopien fällig.

Bei einem Auftragsvolumen von 5.000,00 bis zu EUR 50.000,00 sind 30% des Produktionspreises bei Auftragserteilung, 30% bei Drehbeginn und 40% des Produktionspreises nach Auslieferung des Werkes oder der gewünschten Kopien fällig. Zahlungsziel ist grundsätzlich 10 Tage ohne Abzüge.

2. Bei Zahlungsverzug wird der Kunde zweimal schriftlich gemahnt, danach wird die Angelegenheit ohne weiteren Hinweis dem Rechtsanwalt/Inkassobüro übergeben. Zahlungen werden jeweils der ältesten Forderung des Betrages inkl. angefallener Zinsen und Mahngebühren angerechnet.

8. Liefertermine

1. Die in schriftlichen Bestellungen vom Kunden genannten Fixtermine sind für MAXI STRAUCH FILM nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden, wobei der Zeitpunkt der Ablieferung der Musterkopie/ -vorlage zwischen MAXI STRAUCH FILM und dem Kunden vertraglich festgelegt wird.

2. Erkennt MAXI STRAUCH FILM, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, hat MAXI STRAUCH FILM den Kunden unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten. Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen), kann der Fertigstellungstermin mindestens um die dadurch verursachte Zeitspanne überschritten werden. Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit, bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes, die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden um mehr als 6 Monate, ist MAXI STRAUCH FILM berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwendungen hat der Kunde zu tragen.

3. Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die MAXI STRAUCH FILM trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann (z.B. Streik, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.

4.Hält MAXI STRAUCH FILM den Abgabetermin nicht ein, ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen, binnen derer MAXI STRAUCH FILM die Musterkopie/ - vorlage abzuliefern hat.

9. Versand und Verpackung

Versendungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch für die vom Kunden aufgegebenen oder von MAXI STRAUCH FILM veranlassten Rücksendungen. Die Verpackung erfolgt nach dem Ermessen von MAXI STRAUCH FILM und wird dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 10. Kopien und Aufbewahrung

1. MAXI STRAUCH FILM verpflichtet sich, nach Abnahme des fertigen Werkes speziell hergestellte Requisiten, Zeichnungen etc. mindestens zwei Monate, nicht verwendete Bild- und Tonaufnahmen mindestens ein Jahr, die Master mindestens zwei Jahre kostenlos aufzubewahren.

2. Wünscht der Kunde eine längere Aufbewahrungsdauer, so ist dies unter Absprache mit MAXI STRAUCH FILM möglich.

3.  MAXI STRAUCH FILM darf sich Kopien des produzierten Films für eigene Werbezwecke (z.B. auf der Webseite, Showreel) herstellen und diese zu eigenen Promotionzwecken nutzen.

11. Auftragsausführung, Verarbeitung und Lagerung

1. MAXI STRAUCH FILM liefert Material für normale Beanspruchung, insbesondere im Hinblick auf Temperaturen und Belastungen. Für die sachgerechte Lagerung der gelieferten Waren ist der Kunde selbst verantwortlich.

MAXI STRAUCH FILM übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch übermäßige Beanspruchung entstehen. Der Kunde ist bei Zweifeln über die Belastbarkeit der Waren verpflichtet, sich bei MAXI STRAUCH FILM die erforderlichen Auskünfte einzuholen.

2. Im Falle der Konvertierung oder Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen übernimmt MAXI STRAUCH FILM lediglich die Verpflichtung, diese in der mit dem Kunden vereinbarten Art und Weise fachmännisch durchzuführen. Fehler oder Störungen, die auf das vom Kunden zur Verfügung gestellte Ausgangsmaterial zurückzuführen sind, hat MAXI STRAUCH FILM nicht zu vertreten und gelten nicht als Mangel der erbrachten Leistungen.

3. MAXI STRAUCH FILM ist berechtigt frei zu entscheiden, ob der Auftrag entweder selbst im Haus ausgeführt wird oder aber hierfür ganz oder teilweise die Leistungen Dritter in Anspruch genommen wird.

12. Versicherungsrisiko

Während der Produktion liegt das Versicherungsrisiko für das Bild-/ Daten- und Tonmaterial sowie aller von  MAXI STRAUCH FILM beschafften Materialien bei  MAXI STRAUCH FILM. Der Kunde trägt dagegen das Risiko für die von ihm gestellten Materialien.

13. Mängelrügen

1.Mängelrügen oder Beanstandungen offensichtlicher Mängel haben innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Andernfalls verfallen die Gewährleistungsanspruche.

2. MAXI STRAUCH FILM erfüllt Gewährleistungsansprüche ausschließlich im Wege der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde nach eigener Wahl das Recht, die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

Weitergehende Ersatzansprüche wie der Ersatz von Folgeschäden oder sonstige Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen.

3. Die Mangelhaftigkeit von Teilen einer Gesamtlieferung stellt keinen Mangel der kompletten Lieferung dar, wenn der von dem Mangel betroffene Anteil der Gesamtlieferung unter 10% liegt. Aus diesem Grunde kann nur der betroffene Teil reklamiert werden, nicht aber die Lieferung als Ganzes.

4. Unabhängig davon, um welche Erzeugnisse und Materialien es sich handelt, stellen Farbabweichungen zu den Vorgaben des Kunden keine Mängel dar, die als solche gerügt werden könnten oder zur Verweigerung der Annahme berechtigen.

5. Nachbesserungen Dritter, die ohne die Zustimmung von MAXI STRAUCH FILM durchgeführt werden, bringen die Mängelhaftung von MAXI STRAUCH FILM zum Erlöschen.

6. Im Falle einer Mängelrüge des Kunden ist dieser nur in dem Umfang zu einer Zahlungsverweigerung berechtigt, der dem Verhältnis der reklamierten Waren zu der Gesamtlieferung entspricht.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist der Sitz von MAXI STRAUCH FILM (c/o Maxi Strauch Film) in Berlin.

2. Die Anwendbarkeit des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.  

15. Sonstige Bestimmungen

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Jede von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erklärungen per Fax oder per E-Mail gelten entsprechend.